
Steuerberatung für Privatpersonen und Immobilienbesitzer
Das komplexe Steuerrecht und dessen ständige Veränderung macht es für viele Privatpersonen und Immobilienbesitzer unmöglich, ihre Steuererklärungen steueroptimal zu erstellen. Wir können Sie selbstverständlich nicht davor bewahren, Steuern zu zahlen. Im Rahmen der gesetztlichen Möglichkeiten können wir Ihre Steuerlasten aber minimieren und Ihnen die bürokratischen Lasten abnehmen.
- Fachliches Wissen ist Grundvoraussetzung für eine gute Steuerberatung. Mit regelmäßigen Fortbildungen erweitern wir unsere Fachkompetenz kontinuierlich.
- Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten, für die wir jederzeit persönlich zur Verfügung stehen.
- Ihre Berührungspunkte mit den Finanzbehörden reduzieren wir – wenn gewünscht – auf ein Minimum.
- Eine persönliche und familiäre Atmosphäre ist uns sehr wichtig. Wir würden uns freuen, auch Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch persönlichen kennenzulernen.
Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer und Expatriates erstellen wir die jährlichen Einkommensteuererklärungen, um insbesondere Lohnsteuererstattungen gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Um dieses Ziel optimal zu erreichen, führen wir mit Ihnen regelmäßig persönliche Gespräche und erläutern Ihnen die steuerlich absetzbaren Kosten.
Immobilienbesitzer
Für Immobilienbesitzer ermitteln wir die Einkünfte aus Ihrer Vermietungstätigkeit und zeigen auf, welche Kosten absetzbar sind. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen (Kauf oder Verkauf) oder Spezialimmobilien (z.B. Ferienimmobilien) machen wir auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam und minimieren so die Steuerlast.
Rentner
Für Rentner und Pensionäre erstellen wir jährliche Einkommensteuererklärungen, die seit 2005 nicht nur Pensionäre, sondern auch Rentner verpflichtend einreichen müssen. Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Erbschaft & Schenkung
Für Erben und Erbengemeinschaften erstellen wir die Erbschaftsteuererklärungen und berücksichtigen dabei selbstverständlich die umfangreichen Begünstigungen des Erbschaftsteuergesetzes. Wenn bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt werden soll, beraten wir im Vorfeld über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.